BEG Bundesförderung für Energieeffiziente Gebäude

Die Bundesregierung sieht in der energetischen Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung zentrale Maßnahmen, um die Energiekosten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken und gleichzeitig die Klimaschutzziele zu erreichen. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll dazu möglichst viele Gebäudeeigentümer unterstützt werden. Die von der Bundesregierung angekündigte zweite Reformstufe der BEG gilt ab dem 01.01.2023.

Die Änderungen an den BEG-Förderrichtlinien werden noch 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Alle drei Teilprogramme der BEG (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen) sind von den Änderungen betroffen.

Es werden gezielt neue Boni eingeführt oder ausgeweitet, um die Sanierungsförderung weiter anzureizen. So wird ein Bonus für serielles Sanieren in Höhe von 15 Prozentpunkten eingeführt. Die serielle Sanierung ist eine innovative Methode zur umfassenden energetischen Sanierung (Gebäudehülle & -technik). Gefördert wird die Verwendung vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente.

Zudem wird der bereits im September eingeführte Bonus für die am wenigsten energieeffizienten Gebäude, der Worst Performing Buildings Bonus, von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und neben den EH/EG 40- und EH/EG 55-Stufen auch auf Sanierungen auf einen EH/EG 70 EE-Standard ausgeweitet.

Eine weitere Änderung betrifft die Neubauförderung:
Diese wird als nun viertes Teilprogramm der BEG aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bestehenden Regelungen unter der BEG fort. So wird ein nahtloser Übergang der Neubauförderung gewährleistet.

Wärmepumpen

Anmerkung des VDPM (Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e.V.)

“Endlich stellt der Gesetzgeber klar: Wärmepumpen werden nur noch gefördert, wenn die Gebäude auch dafür geeignet sind! Die Jahresarbeitszahl muss ab 2023 mindestens 2,7 und ab 2024 mindestens 3,0 betragen. Das geht dann, wenn die Gebäude ausreichend gedämmt sind! Heizungsbauer und Energieberater müssen künftig also prüfen, ob diese Jahresarbeitszahl erreicht wird und das Gebäude damit Niedertemperatur-ready ist.”

2023-02-14T15:05:58+02:00